Der Wechsel zu AVIA Energy ist einfach und kostenlos. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Sie können entweder Online [klick hier] zu uns wechseln. Sie erhalten dann ein E-Mail mit einem Bestätigungslink. Wenn Sie den Link anklicken, schließen Sie den Vertrag verbindlich ab. Oder Sie können den Energieliefervertrag [klick hier] selbstverständlich auch ausdrucken und unterschreiben. Danach senden Sie uns den unterschriebenen Vertrag bitte per E-Mail oder per Post zu. Gerne können sie uns aber auch einfach anrufen und Ihre Daten telefonisch bekannt geben. Wir füllen den Energieliefervertrag dann auch gerne für Sie aus und holen die Unterschrift von Ihnen ein.
Die Anmeldung erfolgt online oder per ausgefüllten Energieliefervertrag und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Bitte halten Sie dabei Ihre Zählpunktbezeichnung bereit. Dies ist eine 33-stellige Zahl, die mit AT00… beginnt. Sie finden die Zählpunktbezeichnung auf der Detailseite Ihrer letzten Stromrechnung. Darüber hinaus benötigen wir eventuell für die SEPA Lastschrift Ihre Bankverbindung (IBAN), die Sie auf Ihrem Kontoauszug bzw. auf Ihrer Debitkarte finden.
Nein, das machen wir für Sie. Sobald Sie sich Online angemeldet haben oder wir den unterschriebenen Vertrag von Ihnen erhalten haben, leiten wir den Wechsel in die Wege. Dies beinhaltet auch die Abmeldung bei Ihrem bisherigen Stromversorger. Sie brauchen sich also um nichts mehr zu kümmern. Sollten Sie mit Ihrem bisherigen Energieprodukt gebunden sein, informieren wir Sie darüber und leiten den Wechsel kurz vor Ende der Bindefrist ein.
Normalerweise dauert der Lieferantenwechsel laut Wechselverordnung rund 3 Wochen. Sie werden von uns über sämtliche Details wie auch das geplante Wechseldatum informiert, sobald uns dieses vorliegt.
Der Netzbetreiber stellt das Stromnetz und die Zähler zur Verfügung und ist für die Zählerablesung und die Instandhaltung des Netzes zuständig. Bei einem Wechsel zu AVIA Energy bleibt Ihnen Ihr lokaler Netzbetreiber, der den Strom physisch zu Ihnen transportiert, erhalten. Netzentgelte und Abgaben ändern sich durch einen Wechsel zu AVIA Energy nicht. Auch hier wird alles von uns erledigt. Wir informieren den Netzbetreiber über den Wechsel und gehen mit Ihren Netzgebühren in Vorleistung. Sie erhalten von uns eine übersichtliche Gesamtrechnung über Ihre Energiekosten, Netzentgelte, Abgaben und Steuern.
Ihr Netzbetreiber schickt Ihnen nach einer Neuanmeldung (Umzug/Erstbezug oder Baustrom) möglicherweise einen Netzzugangs- und Nutzungsvertrag zu. Bitte füllen Sie diesen aus und retournieren ihn an den Netzbetreiber. Sie haben als Verbraucher eine vertragliche Beziehung mit dem Netzbetreiber, da Sie über seine Leitung Strom/Erdgas beziehen. Bei Erstbezug/Umzug/Baustrom muss dieser Vertrag neu aufgesetzt werden, weil er jetzt in Ihrem Namen läuft oder die Anlage vorher noch gar nicht registriert war. Ihre Netzgebühren und Abgaben werden trotzdem von uns beglichen (wenn Sie weniger als 100.000 kWh pro Jahr verbrauchen). Sie erhalten von uns eine übersichtliche Gesamtrechnung über Ihre Energiekosten, Netzentgelte, Abgaben und Steuern. Sollten Sie trotzdem unsicher sein, fragen Sie bitte bei Ihrem Netzbetreiber nach.
Für den Lieferantenwechsel ist es nicht unbedingt notwendig Ihren Zähler abzulesen und den Zählerstand an Ihren Netzbetreiber zu melden, da der Zählerstsand zum Stichtag geschätzt werden kann. Wenn Sie jedoch eine möglichst genaue Abrechnung von Ihrem alten Anbieter bekommen wollen, empfehlen wir Ihnen, kurz nach der Anmeldung bei uns Ihren Zählerstand an Ihren Netzbetreiber zu melden. In manchen Fällen kommt der Netzbetreiber auch aktiv auf Sie zu. Der berechnete oder gemessene Stromverbrauch wird zum Wechselstichtag vom Netzbetreiber an Ihren bisherigen Stromversorger übermittelt. Von diesem erhalten Sie dann eine Endabrechnung über den Stromverbrauch seit der letzten Jahresabrechnung.
Ihr durchschnittlicher Jahresverbrauch wird vom Netzbetreiber an uns übermittelt. Jeweils ein Zwölftel davon wird monatlich im Teilbetrag abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass die monatlichen Teilbeträge nur Schätzungen sind und auch dann in voller Höhe in Rechnung gestellt werden, wenn der Vertragsbeginn nicht auf den Monatsersten fällt (z.B. bei einer Neuanmeldung durch Wohnungswechsel). Bei der Berechnung des Teilbetrages werden eventuelle Energie-Gratistage bereits berücksichtigt.
Entweder Sie werden von Ihrem Netzbetreiber dazu aufgefordert Ihren Zählerstand abzulesen oder dieser wird durch Ihren Netzbetreiber ermittelt (abgelesen oder geschätzt). Nachdem die Zählerdaten an uns übermittelt wurden, stellen wir die bereits von Ihnen bezahlten Teilbeträge Ihrem tatsächlichen Verbrauch und den daraus resultierenden Kosten gegenüber. Daraus ergibt sich entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung. Der Zeitpunkt der Jahresabrechnung bleibt unverändert. Bei einem Lieferantenwechsel ist es daher möglich, dass die erste Abrechnung nach weniger als 12 Monaten erfolgt.
Ein Tarifwechsel von Floater auf Fixtarif ist nach Ablauf einer eventuellen Bindung innerhalb der Kündigungsfrist möglich. Ein Wechsel von Fixtarif auf Floater ist mit einer Vorlaufzeit von ca. 2 Wochen mit jedem 1. des Folgemonats möglich. Sollten seitens des Netzbetreibers Kosten für die Zwischenabrechnung anfallen, verrechnen wir Ihnen diese ohne Aufschlag weiter.
Bitte entnehmen Sie diese Informationen dem jeweiligen Tarifblatt.
Bitte entnehmen Sie diese Informationen dem jeweiligen Tarifblatt.
Wenn Sie ausziehen und der Vertrag auf eine andere Person umgemeldet werden soll, geben Sie uns bitte Ihren Abmeldewunsch mit dem gewünschten Abmeldedatum per E-Mail bekannt. Die neue Person meldet sich einfach neu in unserem Onlineportal oder per Energieliefervertrag an.
Wenn Sie ausziehen geben Sie uns bitte Ihren Abmeldewunsch mit dem gewünschten Abmeldedatum per E-Mail bekannt. Melden Sie die neue Adresse dann bitte einfach neu in unserem Onlineportal oder per Energieliefervertrag an.
Nein, es kommt zu keiner Unterbrechung der Versorgung. Sie werden den Wechsel physisch gar nicht bemerken.
Bitte melden Sie einen Stromausfall oder eine sonstige Störung direkt an Ihren Netzbetreiber.
AVIA Energy bietet keinen Nachtstromtarif im eigentlichen Sinne an. Mit der Umstellung der Zähler auf Smartmeter wird AVIA Energy einen eigenen Smartmeter Tarif anbieten der zwischen Nacht- und Tagstunden unterscheiden wird.
Ja, Voraussetzung ist, dass Sie den Strom ebenfalls von AVIA Energy beziehen.
Die Preisentwicklung auf den Energiemärkten entscheidet darüber ob wir auch in den Folgejahren Gratistage gewähren können oder nicht. Unser Bekenntnis ist aber klar: Marktbedingte Einkaufsvorteile werden wir immer auch an unsere Kunden in Form von Gratistagen weitergeben – das ist unser Versprechen!
Mit dem Kauf von Herkunftsnachweisen können wir 100% Naturstrom garantieren.